berliner abendblätter 2.00 am 7.3.

7.3.
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Redefreiheit geht vor Trauer
USA Oberster Gerichtshof deckt Begräbnis-Störungen durch radikale Antischwulengruppe
WASHINGTON afp | In einem Grundsatzurteil zur freien Meinungsäußerung hat das Oberste Gericht der USA einer kleinen Kirchengruppe das Recht zugestanden, Soldatenbegräbnisse durch Proteste zu stören. Das Gericht in Washington stellte sich in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil mit acht zu einer Stimme hinter die umstrittene Westboro Baptist Church, die durch die lautstarke Störung von Soldatenbegräbnissen auf ihre radikal antihomosexuelle Haltung aufmerksam macht. Dies sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Geklagt hatten die Hinterbliebenen eines 20-jährigen US-Soldaten, der im Irak gefallen war und dessen Bestattung von der Kirchengruppe gestört wurde. Die Kirche um den radikalen Prediger Fred Phelps, die hauptsächlich aus dessen Familienmitgliedern besteht, argumentiert, dass US-Soldaten in Kriegseinsätzen vor allem deshalb sterben, weil die USA Homosexualität duldeten, sie in Sünde lebten und deshalb von Gott bestraft würden. Bei den Begräbnissen äußert sie lautstark ihre Freude über den ihrer Ansicht nach verdienten Tod von Soldaten.
taz, 4.3.
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Warum das Recht in der causa Guttenberg schwer zu finden sein wird
Weil die Universität Bayreuth nach allgemeinem Verwaltungsrecht statt nach den Vorgaben der geltenden Promotionsordnung den Doktortitel entzogen hat. Der Nachweis des Täuschungsvorsatzes wird schwieriger. G. hat als externer Doktorand an der Universität promoviert und die Zuständigkeit eines wissenschaftlichen Kontrollgremiums der Universität Bayreuth ist in Frage gestellt.
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Warum E-10-Benzin den Regenwald nicht schützt
Weizen, Roggen und Zuckerrüben sind Bestandteile der 10-prozentigen Benzinbeimischung namens „Bioethanol“ (das derzeitige Benzin enthält schon bis zu 5 % Ethanol = vulgo Alkohol).
Der Raum zum Wachstum der Rohstoffe ist begrenzt. Auch die Nahrungs- und Futtermittelproduktion braucht Felder für Pflanzen. Die Nutzungsdiversifikation kreiert Futter-, Nahrungs- und Energiepflanzen, aber es handelt sich immer um den gleichen Weizen. Die EU-Bürokratie hat zur Regulierung der Konkurrenz eine Nachhaltigkeitsverordnung erlassen. „Nur wenn über die gesamte Lebensdauer gewährleistet ist, dass bei der Verbrennung des Agrarsprits mindestens 35 % weniger Kohlendioxid emittiert werden als beim Einsatz von Treibstoffen auis Erdöl darf er beigemischt werden.“ (tsp. Vom 5.3.) Allerdings klafft im EU-Reglement eine Lücke: indirekte Landnutzungsänderungen werden von der Verordnung nicht berücksichtigt! Das heißt: „Wenn mehr Flächen gebraucht werden, um Biosprit anzubauen, werden Acker- und Weideflächen dafür genutzt.“ Die Futtermittelproduzenten weichen auf neue Flächen aus, wo etwa Rinderzüchter verdrängt werden, welche sich wiederum nach neuem Raum umschauen müssen, zum Beispiel wo? Im Regenwald!
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Guttenberg hinterlässt gründlich zu untersuchende Lage
„Ich nehme mir die Zeit, die ich brauche“
GiNN-BerlinKontor.—Einen Tag nach seiner Amtsübernahme hat der Bundesminister der Verteidigung, Thomas de Maizière, seinen ersten Tagesbefehl an die Soldatinnen und Soldaten sowie die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr gerichtet. Wir dokumentiern diesen Befehl:

„Gestern habe ich vom Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zum Bundesminister der Verteidigung erhalten und die Amtsgeschäfte von meinem Vorgänger übernommen. Heute wende ich mich an unsere Soldatinnen und Soldaten und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ich danke meinem Vorgänger, Herrn Bundesminister a.D. Karl-Theodor zu Guttenberg. Er hat für die Bundeswehr viel erreicht. Er hat die Besonderheiten des soldatischen Dienens, die mit den Auslandseinsätzen verbundenen Gefährdungen und die Bundeswehr insgesamt stark in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Ich werde ihn mit einem Großen Zapfenstreich am 10. März verabschieden.
Die von ihm begonnene Reform der Bundeswehr werde ich konsequent fortsetzen. Die dazu notwendigen Entscheidungen werde ich nach einer gründlichen Lagefeststellung treffen. Ich weiß um die Dringlichkeit, dennoch: Ich nehme mir die Zeit, die ich brauche.
Ich bin mir der besonderen Verpflichtung und Verantwortung meines Amtes bewusst und übernehme die mir übertragene Aufgabe als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte im festen Bewusstsein, dass ich auf ihre Unterstützung setzen kann. Sie alle werden mit Ihrem Sachverstand, mit Ihrer Erfahrung und Ihrem Engagement ganz wesentlich zum Gelingen beitragen.
Es ist mein Ziel,
* dass wir alles daran setzen, in den Einsätzen erfolgreich zu sein,
* dass wir uns in der jetzt anstehenden Neuausrichtung als EINE Bundeswehr begreifen, mit EINEM gemeinsamen Ziel, zu dem jeder an seinem Platz und nach besten Kräften beitragen kann,
* dass wir auch im Übergang von der Wehrpflicht zu Freiwilligenstreitkräften die Bindung unserer Bundeswehr in der Gesellschaft bewahren,
* dass unser Land weiterhin stolz auf unsere Bundeswehr ist.
Vor uns liegen intensive Wochen und Monate. Die laufenden Einsätze und die Neuausrichtung der Bundeswehr verlangen uns viel ab. Ich erwarte, dass ich mich auf Sie alle verlassen kann. Sie können sich auf mich verlassen.
Thomas de Maizière
Bundesminister der Verteidigung
(BMVg)
Veröffentlicht in News, Außen- und Sicherheitspolitik von Dr. Detlef Peters am 4. Mar. 2011 um 13:36:15
Quelle: http://www.berlinkontor.de/04.03.2011/erster-tagesbefehl-des-neuen-verteidigungsministers.html
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Berliner Polizeibericht
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Betrunken eingeparkt und Polizisten verletzt
Neukölln,7.3.
Ein Autofahrer, der gestern Abend in Rudow beim Einparken Probleme hatte, leistete bei seiner anschließenden Festnahme Widerstand und verletzte zwei Polizeibeamte.
Eine Anwohnerin des Selgenauer Wegs beobachtete den 38-Jährigen gegen 21 Uhr 30, als er auf dem Mieterparkplatz mit seinem „Ford Mondeo“ parkte und dabei in die Blumenrabatte geriet. Anschließend vergaß der Mann, sein Fahrzeug zu verschließen, und torkelte in das Wohnhaus.
Als kurz darauf die alarmierten Polizisten an der Wohnungstür des Autofahrers klingelten und um die Aushändigung der Personal- und Fahrzeugpapiere baten, attackierte der Betrunkene die Beamten mit Schlägen und Tritten. Bei dem folgenden Gerangel stürzten die Polizisten sowie ihr Gegenüber zu Boden. Mit Hilfe von Unterstützungskräften wurden dem Aggressor Handfesseln angelegt. Nunmehr beleidigte und bespuckte dieser die Beamten, die ihn zu einer Gefangenensammelstelle brachten. Dort musste sich der 38-Jährige einer Blutentnahme unterziehen. Er sieht nun Ermittlungsverfahren wegen Fahrens unter Alkohol, Widerstands und Körperverletzung entgegen.
Bei der Festnahme wurden eine Polizistin an Hand und Schulter sowie ihr Kollege an der Hand und am Kopf verletzt. Beide beendeten nach einer ambulanten Behandlung ihren Dienst.
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Unfallfahrer flüchtete mit Kennzeichen
Pankow,6.3.
Ein Unfallverursacher flüchtete gestern Abend in Französisch Buchhoz. Der „VW-Golf“- Fahrer befuhr zuvor die Bundesautobahn 114 in Richtung Buch, als er gegen 19 Uhr an der Abfahrt Bucher Straße bei einem Überholvorgang mit vermutlich überhöhter Geschwindigkeit auf einen vor ihm fahrenden, „Mercedes“ auffuhr. Anschließend schleuderte er gegen die Leitplanke und blieb stehen. Nachdem er aus dem Fahrzeug ausgestiegen war, nahm der Mann die Kennzeichen „seines Autos“ und flüchtete quer über die Autobahn in unbekannte Richtung. Zeugen alarmierten daraufhin die Polizei. Bei den Beamten meldeten sich an der Unfallstelle zwei Männer, die in dem „VW“ saßen und nur leicht verletzt wurden. Sie teilten den Beamten mit, dass sie den Fahrer nicht kannten. Sie hatten in einer Internetannonce den „Golf“ entdeckt und sich daraufhin zu einer Probefahrt mit dem Fahrer getroffen. Erste Ermittlungen vor Ort ergaben, dass das Fahrzeug seit dem 17. Februar 2011 stillgelegt worden war. Der 41-jährige Fahrer des „Mercedes“ wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass er durch Rettungskräfte zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht wurde.
Der „VW“ wurde sichergestellt.
Die BAB 114 war während der Unfallaufnahme für zirka eine Stunde voll gesperrt.
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Im Extrablatt der Wortlaut eines offenen Briefes in Sachen „Demokratie-Erklärung.“
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Letztes Wort
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„Peirasthai tò en hämin theiòn anágein pròs tò en tôi pantì theion.“, „Erstrebe, das Göttliche in dir dem Göttlichen in Allem zurückzugeben.“) [zu seinem Arzt und Schüler Eustochios]
Plotin, griechischer Philosoph, 270
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Extrablatt
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Offener Brief zur Extremismusklausel

In der Debatte um die sogenannte „Extremismusklausel“ positionieren sich nun auch die Mitglieder und Projekte des Netzwerks Task Force Education on Antisemitism mit einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin, das Familienministerium und das Ministerium des Innern. Auch die Amadeu Antonio Stiftung beteiligt sich an dem offenen Brief, der im Folgenden dokumentiert ist.

Offener Brief der Task Force Education on Antisemitism zur „Extremismusklausel“
für Förderprojekte des BMFSFJ und des BMI

Berlin, 4. März 2011

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Schröder,
sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Friedrich,

als Mitglieder des Netzwerks Task Force Education on Antisemitism möchten wir mit diesem offenen Brief unserer besonderen Besorgnis über die Zukunft der pädagogischen und zivilgesellschaftlichen Arbeit gegen Antisemitismus Ausdruck verleihen. Wie Sie wissen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine sogenannte „Demokratieerklärung“ zur Fördervoraussetzung für Projekte aus den Bundesprogrammen „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ und „Initiative Demokratie stärken“ gemacht. Auch auf das Förderprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Innenministeriums wurde sie mittlerweile ausgeweitet. Durch diese als „Extremismusklausel“ bekannt gewordene Erklärung sehen wir die Arbeit gegen Antisemitismus nachhaltig diskreditiert und gefährdet.

Die Task Force Education on Antisemitism ist ein Netzwerk von Projekten, Institutionen und Einzelpersonen, das sich bereits seit 2002 in der pädagogischen Prävention und Bearbeitung von Antisemitismus engagiert. Unser Netzwerk vereint Praktikerinnen und Praktiker aus dem Feld der politischen Bildungsarbeit gegen aktuellen Antisemitismus und der historisch-politischen Bildungsarbeit sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und ist heute ein wichtiger Träger der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung pädagogischer Arbeit gegen aktuellen Antisemitismus.

In unserer Arbeit stehen wir täglich für eine demokratische Kultur ein. Dabei beziehen wir uns selbstverständlich auf die im Grundgesetz verankerten demokratischen Werte, die eine Konsequenz aus zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft, aus Holocaust, Krieg und anderen nationalsozialistischen Massenverbrechen darstellen.

Antisemitismus verstehen wir als eine grundlegende Infragestellung der Demokratie und ihrer Werte. Äußerungen antisemitischen Inhalts lassen sich in der Geschichte der Bundesrepublik über das gesamte Spektrum demokratischer Parteien verteilt nachweisen. Antisemitische Haltungen sind damit keine Besonderheit bestimmter gesellschaftlicher Minderheiten. Sie lassen sich auch nicht mit einem diffusen und wissenschaftlich höchst umstrittenen Begriff von „Extremismus“ fassen. Antisemitismus findet sich in allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppierungen. Langzeitstudien renommierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, von Prof. Dr. Wilhelm Heitmeyer bis hin zu Prof. Dr. Elmar Brähler und PD Dr. Oliver Decker, belegen diese Tatsache eindrücklich.

Demokratie ist für uns kein reines Glaubensbekenntnis, das sich mit einer staatlich verordneten Unterschrift erfüllen lässt. Eine demokratische Gesellschaft lebt von kontroversen Haltungen und Debatten. In unseren Seminaren und Workshops zu aktuellem und historischem Antisemitismus zeigen wir Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen auf, dass Demokratie von Aushandlungsprozessen lebt und nicht in Worthülsen gegossen werden kann. Die Stärkung des Bewusstseins, selbst Einfluss auf gesellschaftliche Prozesse nehmen zu können, trägt unserer Überzeugung nach zur Abwehr von Antisemitismus und zur Demokratieförderung bei.

Der „Beutelsbacher Konsens“ * der politischen Bildung ist für uns eine Richtschnur der pädagogischen Arbeit. Die in ihm enthaltenen Prinzipien des Überwältigungsverbots und der Kontroversität stellen wesentlich verbindlichere Richtlinien dar, als es eine wie auch immer formulierte „Demokratieerklärung“ zu leisten vermag. Gerade das Kontroversitätsprinzip stellt sicher, dass im pädagogischen Prozess unterschiedliche Standpunkte und Alternativen thematisiert werden. Jugendliche, aber auch Erwachsene sollen durch politische Bildung ja gerade in die Lage versetzt werden, eine politische Situation zu analysieren und im Sinne ihrer Interessen zu beeinflussen. Eine Instruktionspädagogik hingegen, die demokratische Wahrheiten vorgibt, aber keinen Raum zur Entfaltung von gegensätzlichen Positionen bietet, lehnen wir aus fachlichen Gründen ab.

Gerade auf einem Arbeitsfeld wie der Bildungsarbeit gegen Antisemitismus mit ihrem politisch und moralisch hochsensiblen Charakter ist es notwendig, der Kontroversität einen großen Raum zu geben und sich nicht auf normatives Handeln zu beschränken. Wenn die Zielgruppen unserer Arbeit das Gefühl vermittelt bekommen, dass das Agieren von Pädagoginnen und Pädagogen der verlängerte Arm obrigkeitsstaatlichen Handelns ist, wird diese Arbeit unglaubwürdig.

Der Zwang für die betroffenen Träger, eine „Demokratieerklärung“ zu unterschreiben und mit ihr dafür Sorge zu tragen, dass Kolleg/inn/en, Referent/inn/en und Kooperationspartner/innen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, forciert ein gesellschaftliches Klima des Misstrauens. Die langjährige Arbeit gegen Antisemitismus – und gegen andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – gerät so unter einen Generalverdacht, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

Eine Pädagogik, die auf demokratischen Prinzipien beruht, braucht Vertrauen. Sie benötigt das Vertrauen sowohl in unsere Projektpartner/innen und in die Referent/inn/en bei unseren Veranstaltungen als auch in die Zielgruppen unserer Arbeit. In der pädagogischen Arbeit sind Risiken und Uneindeutigkeiten, genauso wie in der Demokratie, nie auszuschließen. Weder lässt sich Vertrauen per Dekret und Unterschrift gewinnen noch lassen sich demokratische Prozesse auf diesem Wege fördern.

Als Bildungsträger erachten wir es zudem nicht als unsere Aufgabe, unsere Kolleg/inn/en, Partner/innen und Referent/inn/en auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen und für das Bundesministerium Dossiers über unsere Rechercheergebnisse anzulegen.

Wir bedauern es sehr, dass das Bundesfamilienministerium trotz der zahlreichen Appelle von unterschiedlichen Organisationen und Einzelpersonen sowie der verfassungsrechtlichen Bedenken, die z.B. im Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages geäußert wurden, an der Verpflichtung zur Unterschrift der „Demokratieerklärung“ festhalten will. Wir bitten Sie jedoch dringend, diese Entscheidung – auch vor dem Hintergrund unserer fachlichen Einwände – noch einmal zu überdenken und die Klausel nicht weiter anzuwenden.

Dieses Schreiben übersenden wir zur Kenntnisnahme auch den Mitgliedern des unabhängigen „Expertenkreises Antisemitismus“ der Bundesregierung.

Mit freundlichen Grüßen
Hanne Thoma Ingolf Seidel
Koordination Task Force Education on Antisemitism

Im Auftrag von folgenden Trägern, Projekten und Personen der Task Force Education on Antisemitism:

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.
Amadeu Antonio Stiftung
American Jewish Committee Berlin
amira – Antisemitismus im Kontext von Migration und Rassismus / Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V. (VDK)
Arbeitskreis Konfrontationen e.V.
BildungsBausteine gegen Antisemitimus
Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.
Jüdisches Museum Berlin, Bildungsabteilung
Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus e.V.
Lernen aus der Geschichte e.V.
Miphgasch/Begegnung e.V.
RAA Brandenburg
Ufuq.de e.V.
Ver.di JugendBildungsstätte Berlin-Konradshöhe e.V.

Sina Arnold, freie Bildungsreferentin, Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin
Mehmet Can, Trainer im Projekt „Verunsichernde Orte. Weiterbildung Gedenkstättenpädagogik“
Florian Eisheuer, freier Bildungsreferent, Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin
Bianca Ely, Sozialwissenschaftlerin, Berlin
Barbara Fried, Sozialwissenschaftlerin und Lehrbeauftragte der Ev. Fachhochschule, Berlin
Elke Gryglewski, Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz
Ruth Hatlapa, freie Bildungsreferentin
Dagi Knellessen, freie Bildungsreferentin
Sergey Lagodinski, Präsidium der Repräsentanz der Jüdischen Gemeinde zu Berlin
Tanja Michalczyk, freie Bildungsreferentin
Tessa Mollenhauer-Koch, Kommunalpolitikerin in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Harry Schapira, RAA Berlin
Martin Schellenberg, Gedenkstätte Bergen-Belsen
Tanja Seider, Lehrerin und Medienpädagogin

Folgende Initiativen und Personen unterstützen darüber hinaus diesen offenen Brief:

Arbeitsgemeinschaft Neuengamme e.V.
Arbeitskreis Erinnerung und Menschenrechte
Arbeitskreis jüdischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten
Bildungsteam Berlin-Brandenburg e.V.
Bildungsverbund für die internationale Jugendbegegnungsstätte Sachsenhausen
Bremer Freunde Israels e.V.
Demokratisches JugendFORUM Brandenburg e.V.
glokal – globalisierung und politisches handeln lernen e.V., Berlin
Landesjugendring Brandenburg
Tacheles Reden! e.V.

Prof. Dr. Iman Attia, Alice Salomon Hochschule Berlin
Jens Augner, Lehrer, Leiter von Gedenkstätten- und Anti-Rassismus-Projekten
Deidre Berger, Direktorin des American Jewish Committee Berlin Office / Ramer Institute for German-Jewish Relations
Dr. Jens Birkmeyer, Universität Münster
Prof. Dr. Micha Brumlik, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Prof. Dr. María do Mar Castro Varela, Alice Salomon Hochschule Berlin
Prof. Dr. Detlev Claussen, Leibniz Universität Hannover
PD Dr. phil. Oliver Decker, Universität Siegen
Dr. Julia Eksner, School of Education, Hebrew University of Jerusalem, Israel und StreetGriot Medienpädagogik e.V., Berlin
Jan Fahlbusch, Referent, Berlin
Kathleen Falkenberg, Universität Münster
Julia Franz, freie Bildungsreferentin, Lehrbeauftragte der Alice-Salomon-Hochschule Berlin
Verena Haug, Gedenkstätte KZ-Außenlager Braunschweig Schillstraße
Dr. Matthias Heyl, Historiker und Erziehungswissenschaftler, Neustrelitz
Dr. Rainer Huhle, Nürnberger Menschenrechtszentrum, Nürnberg
Peter-Erwin Jansen, Publizist, Dozent Fachhochschule Koblenz
Anetta Kahane, Vorstandsvorsitzende Amadeu Antonio Stiftung, Berlin
Dr. Wolf Kaiser, Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin
Dr. Norbert Kampe, Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin
Gottfried Kößler, stellvertretender Direktor Fritz Bauer Institut, Frankfurt am Main
Melani Klaric, Soziologin, freie Mitarbeiterin Gedenkstätte Neuengamme
Bianca Klose, Geschäftsführung Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V.; Projektleitung Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin
PD Dr. Habbo Knoch, Geschäftsführer der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Celle
Dr. Michael Krennerich, Nürnberger Menschenrechtszentrum, Nürnberg
Dr. Hermann Kuhn, Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Bremen; Mitglied der Bremischen Bürgerschaft
Thomas Kunz, Politikwissenschaftler, Berlin
Claudia Lichnofsky, Politik- und Erziehungswissenschaftlerin, Berlin
Dr. Martin Liepach, Pädagogisches Zentrum des Fritz Bauer Instituts und des Jüdischen Museums Frankfurt
Prof. Dr. Astrid Messerschmidt, Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Sophia Oppermann, Geschäftsführerin Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V., Berlin
Dr. Cord Pagenstecher, Historiker, Berlin
Dr. Thomas Rahe, wissenschaftlicher Leiter der Gedenkstätte Bergen-Belsen, Hohheide
Dr. Norbert Reichling, Leiter des Jüdischen Museums Westfalen, Dorsten
Andrea Remmers, freie Bildungsreferentin, Touro College Berlin
Bettina Ritter, freie Bildungsreferentin, Berlin
Prof. em. Dr. Birgit Rommelspacher, Berlin
Alfred Roos, Geschäftsführer RAA Brandenburg, Potsdam
PD Dr. Samuel Salzborn, Universität Giessen
Dr. Christian Staffa, Geschäftsführer Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V., Berlin
Lala Süsskind, Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin
Anne Thiemann, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
Barbara Thimm, Projektkoordinatorin „Verunsichernde Orte. Weiterbildung Gedenkstättenpädagogik“
Dorothee Wein, Center für Digitale Archive, Freie Universität Berlin
Rebecca Weis, Geschäftsführerin Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V., Berlin
Dr. Oliver von Wrochem, KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Kathrin Ziemens, Sozialwissenschaftlerin, Berlin

Quelle: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/offener-brief-zur-extremismusklausel/

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Beutelsbacher Konsens

Der Beutelsbacher Konsens ist das Ergebnis einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zusammen mit Politikdidaktikern unterschiedlicher parteipolitisch oder konfessionell bedingter Lager im Herbst 1976 in Beutelsbach. Der Konsens legt die gemeinsamen Grundsätze für politische Bildung fest. Dabei wurden drei Grundprinzipien des Politikunterrichts festgelegt.

Gemäß dem Überwältigungsverbot (auch: Indoktrinationsverbot) dürfen Lehrende Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen, sondern sollen Schüler in die Lage versetzen, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene Meinung bilden zu können. Dies ist der Zielsetzung der politischen Bildung geschuldet, in den Schülern mündige Bürger heranzubilden.

Das Gebot der Kontroversität (auch: Ausgewogenheit) zielt ebenfalls darauf ab, den Schülern freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren, wenn es in der Öffentlichkeit kontrovers erscheint. Seine eigene Meinung und seine politischen wie theoretischen Standpunkte sind dabei für den Unterricht unerheblich und dürfen nicht zur Überwältigung der Schüler eingesetzt werden.

Das Prinzip Schülerorientierung soll Schüler in die Lage versetzen, die politische Situation der Gesellschaft und ihre eigene Position zu analysieren und sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen, indem sie „nach Mitteln und Wegen [zu] suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.“[1]

Von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannte Bildungsträger müssen diese drei Prinzipien anerkennen, um förderungsfähig zu sein.
Quelle: wikipedia-Artikel „Beutelsbacher Konsens“