berliner abendblätter 2.00 am 1.12.

1.12.
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Heute wird der Alterspräsident des 17. Deutschen Bundestages, Heinz Riesenhuber, 75 Jahre alt.
Das wirft ein Licht auf die Alterszusammensetzung des derzeitigen Parlaments. Schaut man sich die Schlichtungsrunde zu Stuttgart 21 an, sind dort Heiner Geißler (80) und Peter Conradi (78) als geistesgenwärtige blitzgescheite Teilnehmer auffällig. Der Papst ist 83, die scheidende Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Frau Knobloch, ist 78 Jahre alt.
Unterm Strich kann man konstatieren: der Bundestag repräsentiert die Berufstätigen, nicht die Gesamtbevölkerung! Eine Untersuchung der Bevölkerungspyramide oder besser des Bevölkerungsbaumes von heute bringt dieses Bild zutage: es gibt rund 800.000 18-jährige und 900.000 19-jährige, Menschen zwischen 20 und 38 Jahren haben in jedem Jahrgang circa eine Million Individuen, 39- und 40-jährige 1,2, 41-jährige 1,3, 42- bis 50-jährige 1,4 Millionen. Bis 56-jährige haben dann 1,2, bis 62-jährige 1,0 Millionen, bis 64-jährige 800.000, 65-jährige 600.000 Individuen. Vor dem schmalen Jahrgang 1945 ist die Zahl der Geburten größer: 66- bis 68-jährige kommen auf jeweils 900.000, 69- bis 71-jährige auf 1,1 Millionen, die 72-jährigen sind noch mit rund einer Million heute am Start. 73- bis 75-jährige gibt es je 900.000, 76-jährige 700.000, 77- bis 83-jährige je 500.000, 84-jährige 400.000, 85- bis 89-jährige je 300.000, 90- und 91-jährige je rund 100.000. Erst die 92-jährigen und Älteren kommen jeweils nicht mehr aufgerundet auf eine sechsstellige Zahl.
Wie sähe ein Parlament aus, das es verdiente, repräsentativ zu heißen? Machen wir es uns mit der Rechnung einfach und wünschen uns pro 100.000 Individuen ein Mandat. Dann müssten schon acht 18-jährige dabei sein, die in vier Jahren Legislaturperiode entsprechend älter werden. 15 Personen sollten 85 und älter sein, dazu noch zwei in den 90ern. Zu diesen mache ich gleich zwei Vorschläge: vom Jahrgang 1919 Ilse Busch, Ex-MdL, SPD, in Hessen, und vom Jahrgang 1920 Hilde Fiedler, Ex-Bürgermeisterin von Siegen, SPD oder Irmgard Zecher, Grüne. Beim Jahrgang 1921 sticht Hildegard Hamm-Brücher ins Auge. Dieser Jahrgang darf aber laut Statistik schon zwei Frauen stellen! Die Stärke des Parlaments betrüge 687 Sitze, davon 333 Herren und 354 Damen, weil es ab dem Alter von 55 Jahren notorisch mehr weibliche als männliche Menschen gibt. Siehe dazu die „todschick animierte“ Bevölkerungspyramide hier http://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/.
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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 228/2010 vom 30.11.2010
Terminhinweis in Sachen III ZR 87/10 für den 2. Dezember 2010
Verhandlungstermin: 2. Dezember 2010
III ZR 87/10
LG Stuttgart – Urteil vom 9. Oktober 2009 – 19 O 101/09
OLG Stuttgart – Urteil vom 8. April 2010 – 7 U 191/09
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Vergütung für Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen.
Die Klägerin ist als Selbständige mit Gewerbeanmeldung tätig und bietet Lebensberatung („Life Coaching“) insbesondere durch Kartenlegen an. In einer durch Beziehungsprobleme ausgelösten Lebenskrise stieß der Beklagte im September 2007 im Internet auf die Klägerin. In der Folgezeit legte die Klägerin dem Beklagten am Telefon in vielen Fällen zu verschiedenen – privaten und beruflichen – Lebensfragen die Karten und erteilte Ratschläge. Hierfür zahlte der Beklagte im Jahr 2008 mehr als 35.000 €. Für im Januar 2009 erbrachte Leistungen verlangt die Klägerin mit ihrer Klage 6.723,50 €.
Die Klage ist in beiden Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Landgericht und Oberlandesgericht haben den geltend gemachten Vergütungsanspruch mit der Begründung verneint, dass die von der Klägerin versprochene Leistung auf den Gebrauch übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten gerichtet und damit objektiv unmöglich sei, so dass der Anspruch auf die Gegenleistung (Entgelt) gemäß § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB*, § 275 Abs. 1 BGB** entfalle.
Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter. Sie stützt sich unter anderem darauf, dass die gesetzliche Regelung in § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Lage des Falles von den Parteien stillschweigend abbedungen worden sei, sowie auf die verfassungsrechtliche Garantie der Vertragsfreiheit, der Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und der Berufsfreiheit (Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG).
* § 326 Abs. 1 Satz 1 (Halbsatz 1) BGB:
Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung; (…).
** § 275 Abs. 1 BGB:
Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Lied von der Integration
Bei wem morgens der Wecker klingelt und zur Arbeit ruft, gehört zu uns.
Bei wem morgens der Wecker klingelt und zur Arbeit ruft und der Steuern zahlt, gehört zu uns.
Bei wem morgens der Wecker klingelt und zur Arbeit ruft und der Steuern zahlt und der Familie hat, gehört zu uns.
Bei wem morgens der Wecker klingelt und zur Arbeit ruft und der Steuern zahlt und der Familie hat und der in Vereinen mitmacht, gehört zu uns.
Und so weiter und so weiter und wenn er nicht gestorben ist, gehört er zu uns.
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Rom
Regisseur Monicelli stürzt in den Tod
AFP
Regisseur Monicelli (2009 in Venedig): Sturz aus dem fünften Stock
Der italienische Meisterregisseur Mario Monicelli ist tot. In Rom war der 95-Jährige am 29.11. aus dem fünften Stock eines Krankenhauses gestürzt. Zuvor hatte er sich einer Krebsbehandlung unterziehen müssen.
Rom – Monicelli war am Montagabend aus dem fünften Stock eines römischen Krankenhauses gefallen, berichtete die italienische Nachrichtenagentur Ansa. Nach Angaben von Beschäftigten des Krankenhauses San Giovanni war er sofort tot. Der Meisterregisseur wurde 95 Jahre alt.
Ob es sich um ein Unfall oder Selbstmord handelte, war vorerst nicht klar. Kriminaltechniker untersuchten den Unglückort. Monicelli war in dem Krankenhaus war nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP wegen einer Krebserkrankung behandelt worden.
Walter Veltroni, ehemaliger Bürgermeister von Rom sagte: „Dieser Tod tut uns allen sehr weh. Der Verlust wird uns noch lange belasten.“
Monicelli galt als als einer der wichtigsten Regisseure des italienischen Nachkriegskinos. Als Experte für italienische Filmkomödien stand der gebürtige Toskaner vor allem für Streifen wie „La grande guerra“ mit dem Paar Alberto Sordi und Vittorio de Sica in den Hauptrollen. Mit der Rififi-Parodie „I soliti ignoti“, verhalf er 1958 der Schauspielerin Claudia Cardinale zum Durchbruch.
Für seine Filme „Casanova ’70“ und „I Compagni“ („Die Peitsche im Genick“) war er 1965 beziehungsweise 1963 zwei Mal für den Oscar nominiert. Monicelli hatte auch als Drehbuchautor gearbeitet.
jok/dapd/AFP
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Letztes Wort
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„What a fool I have been!“ („Was für ein Narr ich war!“)
Charles Churchill, englischer Dichter, 1764