13.2.
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Beim Besuch des Außenministers Westerwelle in Tunesien traf dieser auf den Staatssekretär für Jugend und Sport, Slim Amamou. Über ihn hatte im Januar Reiner Wandler geschrieben:
Tunesiens Star-Blogger Slim 404
Vom Twitterer zum Machthaber
Tunesien braucht kein Wikileaks. Tunesien hat Slim Amamou. Der Blogger und Internetaktivist sitzt als Staatssekretär für Jugend und Sport in der Übergangsregierung. Auf den Kabinettssitzungen macht er das, was er am besten kann: Er twittert – live mit seinem Smartphone.
Der junge Informatiker ist unter dem Namen Slim404 landesweit bekannt. Die Zahl im Namen ist eine Anspielung auf die Nachricht „404 not found“, die immer dann auftauchte, wenn Tunesier eine oppositionelle Webseite oder einen unliebsamen Blog aufriefen. „Das tut gut, den Justizminister zu hören, wie er einen Haftbefehl verließt, der mit dem Namen Ben Ali anfängt“, meldete sich Slim404 von der ersten Kabinettssitzung Montag vor einer Woche.
Amamou verbrachte die letzte Tage unter dem gestürzten Diktator Zine El Abidine Ben Ali in Haft. Ihm wurde vorgeworfen hinter den Cyberangriffen zu stehen, die immer wieder die Webseiten der Regierung lahmlegten. Am Vorabend des Rücktritts von Ben Ali wurde er schließlich auf freien Fuß gesetzt.
Über sein reelles Leben gibt Slim404 wenig bekannt. In den Kurzbios bei Facebook oder Twitter redet er weder über sein Alter noch über seinen Familienstand. Er unterhalte einen kleinen Informatikbetrieb und gehöre der tunesischen Piratenpartei an, ist alles, was zu lesen ist.* Nur einmal trat er ins reelle Leben. Im Mai 2010 meldete er mit zwei weiteren Bloggerkollegen eine Demonstration gegen die Zensur in Tunis an. Der Marsch wurde verboten, Slim Amamou abgeführt.
Die Bloggerszene sieht ihn entweder als ihr Sprachrohr oder fordert ihn zum Rücktritt auf. „Ich werde zurücktreten, wenn ich das für mich entscheide“ antwortet Slim404 und nimmt seine Arbeit auf. Er kümmert sich um die völlige Eliminierung der Internetzensur und sucht online „Ökoaktivisten, die Tunesien bei einer Klimakonferenz vertreten“, oder er gibt bekannt, dass das Ministerium für Jugend und Sport 20 Prozent des Budgets an schwarze Kassen von Ben Ali überwiesen hat.
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Und er twittert, wenn ihn einer der älteren Minister auf die fehlende Krawatte anspricht, und teilt der Welt mit, dass er im neuen Büro als erste Amtshandlung Linux installiere.
taz, 25.01.2011
* Diese Mitgliedschaft lässt Amamou nach eigener Verlautbarung seitdem er Staatssekretär ist ruhen (Quelle: Florian Altherr, Aus dem Gefängnis in die Regierung: Internet-Aktivist Slim Amamou wird Mitglied der tunesischen Übergangsregierung. In: netzpolitik.org, 18. Januar 2011).
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Eines Wiegeversehens Folge
Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle
Nr. 019/2011 vom 1.2.2011
Urteil gegen Berliner „Drogenarzt“ aufgehoben
Nr. 19/2010
Das Landgericht Berlin hat einen 51 Jahre alten auf psychotherapeutische Behandlungen spezialisierten Arzt u. a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge und der Überlassung von Betäubungsmitteln mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt und ihn mit einem dauerhaften Berufsverbot für eine Tätigkeit als niedergelassener Arzt und als Psychotherapeut belegt.
Nach den Urteilsfeststellungen führte der Angeklagte sog. psycholytische Sitzungen durch. Bei diesen Gruppensitzungen wurden Patienten durch Drogen in ein „Wachtraumerleben der Objektumgebung“ versetzt. Ziel dieser in Deutschland wissenschaftlich nicht anerkannten Methode soll es sein, an unbewusste Inhalte der Psyche zu gelangen. Im September 2009 führte der Angeklagte eine Intensivsitzung durch, in deren Rahmen sich sechs Gruppenmitglieder zur Einnahme des Rauschgifts MDMA bereiterklärten. Wegen eines ihm unterlaufenen Wiegeversehens übergab er an diese jedoch mindestens die zehnfache Menge der beabsichtigten Menge, woraufhin es bei ihnen zu heftigen körperlichen Reaktionen kam. Trotz der von der herbeigerufenen Notärztin veranlassten Hilfsmaßnahmen verstarben zwei Gruppenmitglieder an Multiorganversagen aufgrund der Überdosis MDMA. Weitere Teilnehmer konnten nach intensivmedizinischer und stationärer Behandlung gerettet werden.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten hin aufgehoben und das Verfahren an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen des Landgerichts tragen die Annahme eines vorsätzlichen Körperverletzungsdelikts nicht. Angesichts der freiwilligen Drogeneinnahme und dadurch erfolgten Selbstgefährdung der Gruppenmitglieder war zur Begründung einer Strafbarkeit hiernach eine vom Vorsatz des Angeklagten umfasste Handlungsherrschaft erforderlich. In der erneut durchzuführenden Hauptverhandlung wird vorrangig eine kritische Überprüfung der Angaben des Angeklagten zu einem vorgeblichen Wiegefehler vorzunehmen sein. Danach wird zu beurteilen sein, ob eine Vorsatztat oder lediglich ein fahrlässiges Tötungsdelikt anzunehmen ist.
Beschluss vom 11. Januar 2011 – 5 StR 491/10
LG Berlin – (535) 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10 – Urteil vom 10. Mai 2010
Karlsruhe, den 1. Februar 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Berliner Polizeibericht
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Mann von U-Bahnzug erfasst
Lichtenberg, 12.2.
Ein junger Mann fand heute früh in Lichtenberg den Tod, als er von einem U-Bahnzug erfasst und dabei tödlich verletzt wurde. Gegen 3 Uhr 30 bemerkte der 53-jährige Fahrer eines Zuges der Linie 5 während der Fahrt zwischen den Haltepunkten Magdalenenstraße und Lichtenberg ein Ruckeln und leitete eine Notbremsung ein. Dies führte dazu, dass die Bahn in der Station Lichtenberg zum Stehen kam. Der BVG-Bedienstete lief dann in den Tunnel zurück und fand den Leichnam des 20-Jährigen. Weshalb sich der Mann in der Gleisanlage aufgehalten hatte, ist Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen der Kriminalpolizei der Direktion 6. Erkenntnisse, dass es sich um einen Suizid oder um einen Zusammenhang zur Graffitiszene handelt, sind derzeit nicht ersichtlich.
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Zehn Monate alter Säugling schwer misshandelt – Eltern festgenommen
Reinickendorf, 11.2.
Bereits am Dienstag, den 8. Februar, wurde ein zehn Monate alter Säugling von Rettungskräften der Feuerwehr in ein Krankenhaus gebracht, nachdem die 24-jährige alleinerziehende Mutter einen Notarzt gerufen hatte. Die Ärzte stellten bei dem Jungen einen Schädelbruch mit massiven Einblutungen im Kopf fest, durch die das gesamte Gesicht geschwollen war. Das Baby hatte außerdem ein Hämatom im Gesicht und einen menschlichen Bissabdruck am Bein.
Gestern verständigte das Krankenhaus die Polizei. Die Ermittler des zuständigen Fachkommissariats begaben sich zur Wohnanschrift der jungen Mutter und fanden dort unzumutbare Lebensumstände vor.
Die 4-Zimmerwohnung, in der sich noch drei weitere Kinder im Alter von 3, 4 und 6 Jahren befanden, war stark verschmutzt und mit Unrat und Müll zugestellt. Wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung sowie der Kindesvernachlässigung nahmen die Beamten die 24-Jährige sowie ihren 31-jährigen Lebensgefährten fest. Beide sollen heute noch einem Haftrichter zum Erlass von Haftbefehlen vorgeführt werden. Die Kinder kamen vorläufig in die Obhut des Jugendamtes.
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„Heute ist ein Tag großer Freude.“ Angela Merkel am 11.2. den Rücktritt von Pharao Mubarak kommentierend.
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Letztes Wort
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„Gott wird mir verzeihen, das ist sein Beruf.“ (Original franz.: „Dieu me pardonnera, c’est son métier.“)
Heinrich Heine, Dichter, 1856
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